Inklusion
"Kinder mit und ohne Behinderung sollen, sofern der Hilfebedarf dies zulässt, in Gruppen gemeinsam gefördert werden.“ SGB VIII, § 22a.
Kinder mit und ohne Behinderung sind in unserer Einrichtung gleichermaßen willkommen.
Uns ist es ein wichtiges Anliegen allen Kindern mit ihren individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Näheres dazu finden Sie in unserer Konzeption.